Gemeinde Ingoldingen

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Rauhesch-Süd I“, Muttensweiler

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Neuer Weiher“, Winterstettenstadt

Hier geht es zu den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Neuer Weiher“, Winterstettenstadt

Bauleitpläne

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungs­werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5–7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8–10 BauGB). Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen. Sofern nach Maßgabe der Bauordnungen der Länder keine Baugenehmigungen erforderlich sind (sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren), sind die Bauherren nicht von der eigenverantwortlichen Einhaltung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans entbunden.

Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig (kommunale Planungshoheit). Im Rahmen der Gesetze können sie somit ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Sie unterliegen dabei der Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.

Bebauungspläne

Unter dem Link kömmen die rechtskrätig, gültigen Bebauungspläne in der Gemeinde Ingoldingen betrachtet bzw. heruntergeladen werden.

Über den WMS-Link können die Daten auch in Geoinformations-/Planungssystem eingebunden werden. Hierzu die nachfolgende URL kopieren: https://geodienste.komm.one/ows/services/org.188.0ff06669-66d1-4b4f-b714-a89f540aead2_wms?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities&VERSION=1.3.0

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