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Die neue Coronaverordnung des Landes sieht zum Jahresbeginn 2022 die 3G-Regel in Verwaltungsgebäuden vor. Dies bedeutet, dass seit dem Neujahrstag, 1. Januar in sämtlichen Ämtern, Dienststellen und den Ortsverwaltungen 3G gilt. Demnach haben ausschließlich Personen Zutritt zu den Verwaltungsstellen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der 3G-Nachweis wird von den Mitarbeitenden der Verwaltung kontrolliert. Als 3G-Nachweis werden ausschließlich der digitale QR-Code oder der Immunausweis der Apotheke sowie ein digitales Genesenenzertifikat oder das aktuelle Zertifikat eines Antigenschnelltests anerkannt. Ebenso muss ein gültiges Ausweisdokument, etwa der Personalausweis, vorgezeigt werden. Es gelten die bekannten Ausnahmen der 3G-Pflicht.
Gemeindeverwaltung Ingoldingen
St. Georgenstraße 1
88456 Ingoldingen
Tel.: 07355 9304-0
Fax: 07355 9304-22
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