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Der Bodenrichtwert ist
Der Bodenrichtwert für Bauland wird, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.
Bodenrichtwerte über BORIS-BW einsehbar
Die Bodenrichtwertkarten sind online im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter folgendem Link einsehbar:
www.gutachterausschuesse-bw.de
Bitte beachten Sie, dass für die Landesgrundsteuer BW die Bodenrichtwerte per 01.01.2022 maßgeblich sind. Hierfür wählen Sie die Auskunft „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.
Für die übrigen Zwecke ziehen Sie die Bodenrichtwertkarten aus dem Button „Boris-BW“ heran.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Museumstraße 2, 88400 Biberach.
Frau Ulrike Föhr, Tel. 07351/51-294, E-Mail: u.foehr(@)biberach-riss.de
Mitglieder vom Gutachterausschuss
Herr Franz Gleinser | |
Herr Emil Hartmann | |
Herr Hubert Baur | |
Herr Eugen Kehrle | |
Frau Ulrike Föhr | Stadt Biberach, Gutachterausschuss Biberach-Mitte |
Frau Katharina Andrejew | Stadt Biberach, Gutachterausschuss Biberach-Mitte |
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten vom Gutachterausschuss oder eine Bodenrichtwertauskunft?
Weitere Informationen und Ihre Ansprechpartner erhalten Sie auf der Homepage des Gutachterausschusses Biberach-Mitte: