Gemeinde Ingoldingen

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Fälligkeit Grundsteuer nur Jahreszahler

Fälligkeit Grundsteuer nur Jahreszahler
 
Am 01.07.2025 wird zur Zahlung fällig:
 
Grundsteuer 2025 Jahreszahler
Die Höhe der zu entrichtenden Rate ergibt sich aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid.
 
Bitte beachten Sie den Termin, da ansonsten Säumniszuschläge und Mahngebühren fällig werden. Sofern eine Lastschriftermächtigung vorliegt, werden die Beträge eingezogen.
 
Dieser Zahlungsaufruf gilt nicht für Grundsteuerzahler, die die Grundsteuer in vierteljährlichen Raten entrichten.
 

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