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Wichtige Informationen zur Briefwahl bei der anstehenden Bundestagswahl
Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Für die Wählerinnen und Wähler gibt es eine wichtige Besonderheit: Aufgrund der verkürzten Fristen steht für die Briefwahl nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen zur Verfügung. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss also schneller handeln als bei regulären Wahlen.
Der Druck der Stimmzettel beginnt am 30. Januar 2025, sobald die endgültige Entscheidung über die zugelassenen Wahlvorschläge gefallen ist. Nach dem Druck werden die Stimmzettel an die Gemeinden verteilt und die Briefwahlunterlagen können versandt werden.
Die Beantragung der Briefwahl ist zwar schon jetzt möglich, der Versand der Briefwahlunterlagen wird aber voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 nach Erhalt der Stimmzettel erfolgen.
Sobald uns die Stimmzettel vorliegen, voraussichtlich ab 10. Februar 2025, können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus beantragen und im Rathaus gleich wählen.
Bitte beachten Sie: Damit Ihr Wahlbrief gezählt werden kann, muss er spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Die Adresse finden Sie auf dem roten Wahlbrief im Anschriftenfeld.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre rechtzeitige Teilnahme!
Der Wahlschein für die Bundestagswahl kann unter
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08426062
beantragt werden.
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