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Fälligkeit von Abgaben und Steuern
Am 15.05.2023 werden zur Zahlung fällig:
1. Grundsteuer 2023 – 2. Rate
Die Höhe der zu entrichtenden Rate ergibt sich aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid.
2. Gewerbesteuervorauszahlung 2023 – 2. Rate
Die Höhe der fälligen Vorauszahlung ergibt sich aus dem zuletzt zugestellten Gewerbesteuerbescheid.
Bitte beachten Sie die Termine, da ansonsten Säumniszuschläge und Mahngebühren fällig werden. Sofern ein Lastschriftmandat vorliegt, werden die Beträge eingezogen.
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