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Aktuelles

Funkenfeuer 2026

Erstelldatum04.02.2026

Anmeldung zum Funkenfeuer 2026

Funkenfeuer am 22.02.2026

Anmeldung

Die Gemeinde bittet um Anmeldung der Funkenfeuer bis 10.02.2026. Bitte senden Sie das Formular PDF-Dokument37,73 KB04.02.2026 ausgefüllt an Frau Küfner: stephanie.kuefner(@)ingoldingen.de

Bitte beachten Sie die Informationen zum Funkenfeuer des Landratsamtes Biberach – Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz:

  1. Allgemeines

Im Landkreis Biberach werden jährlich im Rahmen der Brauchtumspflege ca. 140 Funken abgebrannt. Dabei sind jedoch Belange des Umwelt- und Brandschutzes zu beachten. Von besonderer Bedeutung ist, dass nur zulässige Brennstoffe verbrannt werden. Das Verbrennen von unzulässigen Materialien, d.h. von Abfällen, ist strafrechtlich relevant. In diesen Fällen erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Beachtung der festgelegten Regeln trägt dazu bei, dieses schöne Brauchtum zu erhalten. Vor dem Anzünden des Funkens sollte überprüft werden, ob sich lebende Tiere (z.B. junge Hasen) im Funken befinden, um diese ggf. herauszuholen.

  1. Brandschutz

Beim Standort des Funkens sind folgende Mindestabstände zu beachten:

-50 m zur nächsten Wohnbebauung,

-50 m zu Baumbeständen bzw. Wald,

-100 m zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen.

  1. Brennmaterial

Verbrannt werden darf:

-naturbelassenes, unbehandeltes Holz, wie Christbäume, Gehölzschnitt, Baumreisig, Reisigstangen aus Durchforstungen u.a.

-Stroh – nur trocken.

Nicht verbrannt werden darf:

-Altöl,

-Autoreifen,

-mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (PCP, Lindan, salz- oder teerölhaltig),

-Matratzen, Möbel, Spanplatten,

-bedruckte Pappe und Zeitungen,

-Plastikabfälle, Styropor.

Beim Verbrennen dieser Materialien entstehen Schadstoffe, wie z.B. Benzpyren, Dioxine, Furane, Formaldehyd, Phenol.

  1. Anlieferung

Die Funkenplätze sollten nur kurze Zeit vor dem Funkensonntag für eine Anlieferung von geeignetem Holz- und Reisigmaterial bereitgestellt werden, um so eine bessere Kontrolle über die Anlieferung zu bekommen.

  1. Entsorgung

Die Rückstände (Asche, verkohlte Holzreste) sind innerhalb von 14 Tagen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.