Hinweis des Finanzamts Biberach
Verwendung von Formularen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung
Ab 2017 werden keine Einkommensteuererklärungsformulare bei den Gemeinden ausgelegt. Steuererklärungen können unter der nachfolgenden Homepage kostenfrei elektronisch übermittelt werden (kein download erforderlich, unabhängig vom Betriebssystem): www.elsteronline.de Wer weiterhin Vordrucke verwenden möchte, kann diese unter der nachfolgenden Homepage aus dem Internet herunterlagen: www.formulare-bfinv.de oder www.fa-biberach.de (Service > Formulare) Sie können auch auf einer Suchmaschine (z. B. www.google.de) einfach nach „Einkommensteuererklärung 20XX“ suchen.