Gemeinde Ingoldingen

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  • Besuchervorlagen zur Gemeinderatssitzung am 14. März 2024

  • Die Gemeinden Ingoldingen und Hochdorf, in Zusammenarbeit mit dem Obst- und Gartenbauverein Schweinhausen und dem Verein Lebensqualität Hochdorf, beteiligen sich in diesem Jahr gemeinsam an der landkreisweiten Müllsammelaktion am Samstag, 16. März 2024.

  • Das Landratsamt Biberach hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Schussenried - lngoldingen am 17.06.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene 5. Änderung der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Bad Schussenried mit Erlass vom 15.01.2024, Az.: 51-BLPV22/068 auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
    Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Bad Schussenried sind die Lagepläne vom 12.06.2023 maßgebend. Die Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Schussenried - lngoldingen für den Teilbereich Bad Schussenried wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
    Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich des Erläuterungsberichts und Umweltberichts beim Stadtbauamt Bad Schussenried und der Gemeindeverwaltung lngoldingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB).


    Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von 1 Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
    Stadtverwaltung Bad Schussenried, den 29.01.2024



    gez. Achim Deinet
    Bürgermeister

  • Den Austausch nehmen die Mitarbeiter der e.wa riss - ohne vorherige Anmeldung - ab dem12.02.2024 vor.


    Die Mitarbeiter können sich ausweisen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Messeinrichtung frei zugänglich sind.

  • der Gemeinde Ingoldingen ab September 2021

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